Neue Tierschutzregelungen enttäuschen: Versprechen nicht eingehalten

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Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz stößt beim Deutschen Tierschutzbund auf Kritik. Der Verband zeigt sich enttäuscht darüber, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen größtenteils nicht umgesetzt wurden und der Entwurf innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt hat. Insbesondere bemängelt der Verband, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist.

Tierschutzgesetz: Versprechen nicht eingehalten – Überarbeitung dringend erforderlich

Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im Tierschutz größtenteils nicht umgesetzt wurden. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nur wenige Bereiche des Tierschutzes abdeckt und selbst dort unzureichend ist. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist erforderlich, um den im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen gerecht zu werden und dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen.

Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung nicht umgesetzt

Der Gesetzentwurf zum Tierschutz weist erhebliche Mängel auf. Wichtige Forderungen wie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten außerhalb Europas sind nicht enthalten. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern wird nicht umgesetzt. Die saisonale Anbindehaltung bleibt weiterhin möglich. Bedauerlicherweise gibt es nur minimale Verbesserungen für Tiere in Tierversuchen.

Im vorliegenden Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz werden grundlegende Mängel bei der Plausibilitätskontrolle zur Genehmigung von Tierversuchen nicht behoben. Zudem bleiben im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken bestehen, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein werden im Entwurf nicht ausdrücklich verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Darüber hinaus ist die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe vorgesehen, obwohl gerade dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.

Unzureichende Regelungen: Keine verpflichtende Kennzeichnung von Haustieren

Einige wichtige Aspekte des Gesetzentwurfs werden nicht konkret festgelegt, sondern stattdessen in Verordnungsermächtigungen überführt. Dies betrifft beispielsweise die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, die nicht verpflichtend, sondern nur optional sind. Obwohl der Deutsche Tierschutzbund die verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren begrüßt, sind sie aus Sicht des Verbands noch nicht ausreichend ausgestaltet.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Regulierung des Onlinehandels mit Tieren sieht vor, dass dies nicht direkt im Tierschutzgesetz geregelt wird, sondern durch eine Verordnungsermächtigung. Diese Vorgehensweise wird jedoch kritisch betrachtet, da dadurch wichtige Regelungen auf später verschoben werden und von einer zukünftigen Bundesregierung möglicherweise wieder rückgängig gemacht werden könnten. Der Deutsche Tierschutzbund bewertet hingegen positiv, dass der „Qualzuchtparagraph“ erweitert und konkretisiert wird sowie bestimmte Wildtiere zukünftig nicht mehr in Zirkussen zur Schau gestellt werden sollen.

Grundlegende Mängel im bisherigen Tierschutzgesetz nicht akzeptabel

Der vorliegende Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist erhebliche Mängel auf, da wichtige Tierschutz-Forderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und das bisherige Tierschutzgesetz grundlegende Defizite aufweist. Die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen nicht umgesetzt wurden, hat beim Deutschen Tierschutzbund zu Enttäuschung und Kritik geführt. Es ist dringend notwendig, den Entwurf zu überarbeiten, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu verwirklichen.

Kritisiert wird die Verwendung von Ermächtigungsgrundlagen anstelle klarer gesetzlicher Vorgaben im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Trotz einiger positiver Aspekte wie der Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und dem Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen erfüllt der Entwurf insgesamt nicht die Erwartungen. Eine dringende Überarbeitung ist erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu erfüllen.

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