Die Verwendung von GPS-Trackern ermöglicht es, verlorene oder verlegte Gegenstände und Haustiere effizient zu orten. Bei der Ortung von Menschen sind jedoch rechtliche Bestimmungen zu beachten. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Privatsphäre und dürfen nur mit ihrer Zustimmung geortet werden. Auch bei betagten Personen ist eine Einwilligung erforderlich, sofern sie dazu in der Lage sind. Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen und müssen die Angestellten darüber informieren.
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Rechtliche Aspekte der Ortung von Menschen mittels Tracker
Die Ortung von Menschen mittels GPS oder Bluetooth-Trackern ist rechtlich kompliziert, insbesondere wenn es um den Schutz der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen geht. Die Uno Kinderrechtskonvention und das Schweizer Recht stellen sicher, dass eine Überwachung oder Ortung ohne ihre Einwilligung nicht zulässig ist.
Gemäß den rechtlichen Bestimmungen dürfen Eltern ihre Kinder nur dann mit GPS-Trackern orten, wenn diese darüber informiert wurden und damit einverstanden sind. Es ist wichtig zu beachten, dass urteilsfähige Kinder und Jugendliche das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre haben und eine Ortung ohne Einverständnis als unzulässig gilt. Eine Ortung ohne Einverständnis ist lediglich bei Kindern bis etwa 12 Jahren gestattet, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
Bei der Ortung von betagten Personen müssen ähnliche rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein wie bei Kindern. Eine Einwilligung der betroffenen Person ist erforderlich. Wenn die Person nicht mehr einwilligen kann, sollte der Einsatz eines Trackers durch Angehörige gut überlegt und rechtlich abgesichert sein.
Alters- und Pflegeinstitutionen müssen bestimmte rechtliche Hürden nehmen, um eine Überwachung der Bewohner und eine Begrenzung ihrer Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.
GPS-System im Job: Nur für bestimmte Zwecke
Arbeitgeber dürfen GPS-Tracker nur zur Planung von Einsätzen, gelegentlichen Kontrollen der Arbeitszeit oder zur Verhinderung von Missbrauch verwenden. Die Mitarbeiter müssen über den Einsatz des GPS-Systems informiert sein, um ihre Rechte zu wahren.
Eine umfassende und permanente Überwachung von Angestellten an ihrem Arbeitsplatz, insbesondere in Bezug auf ihr Verhalten, ist nicht gestattet. Wenn Angestellte das Firmenfahrzeug auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen dürfen, können sie das GPS-System ausschalten.
Tiere dürfen mit GPS-Trackern geortet werden
Die Ortung von Tieren mittels GPS-Trackern ist gesetzlich erlaubt, da Tiere keinen rechtlichen Anspruch auf Persönlichkeitsschutz haben. Daher ist es erlaubt, Katzen und Hunde mit diesen Trackern auszustatten, um ihren Aufenthaltsort zu verfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem Tier, um den Aufenthaltsort des Besitzers zu ermitteln, rechtlich nicht gestattet ist und als Verletzung der Privatsphäre betrachtet wird.
Verdacht auf unerwünschtes Tracking? Bluetooth-Verbindung unterbrechen!
Bei unerwünschtem Tracking ist es oft schwierig für Opfer, die Überwachung zu bemerken. Um sicherzustellen, dass keine Verbindung zum Smartphone hergestellt wird, sollten Betroffene die Bluetooth-Verbindung bei Nichtgebrauch ausschalten, wie von der Kriminalpräventionsstelle empfohlen. Bei Verdacht ist es ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen und die Polizei zu kontaktieren.
Personen, die Opfer von Stalking sind, können gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um sich zu schützen. Eine Option ist es, ein Kontakt- oder Annäherungsverbot gegen die stalkende Person einzufordern. Dadurch wird der stalkenden Person untersagt, jeglichen Kontakt oder Annäherungsversuch an das Opfer zu unternehmen.
Menschen orten mit GPS-Tracker: Was ist erlaubt?
GPS-Tracker sind nützliche Werkzeuge, um verlorene Gegenstände oder Haustiere zu finden. Bei der Ortung von Menschen müssen jedoch bestimmte rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Die Einwilligung der betroffenen Person, insbesondere bei Kindern und betagten Personen, ist von zentraler Bedeutung. Es ist wichtig, ihre Privatsphäre zu schützen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Arbeitgeber müssen sich an strenge rechtliche Vorgaben halten, wenn es um den Einsatz von GPS-Systemen geht. Es ist essentiell, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert sind und bei Verdacht auf unerlaubtes Tracking Maßnahmen ergreifen.