Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für den Bereich Landwirtschaft zum Jahreswechsel 2023/24 zusammengestellt. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die GAP-Förderung. Der angepasste GAP-Strategieplan 2023-2027 wurde von der EU-Kommission genehmigt und umfasst insgesamt 147 Änderungen. Ab dem GAP-Antragsjahr 2024 treten diese Änderungen in Kraft. Sie beinhalten redaktionelle und technische Korrekturen sowie punktuelle Nachbesserungen bei einzelnen Fördermaßnahmen. Besonders betroffen sind die Ökoregelungen in der 1. Säule und verschiedene Fördermöglichkeiten in den Länderprogrammen der 2. Säule.
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Landwirte sollen frühzeitig über Änderungen bei Förderprogrammen informiert werden
Um die Landwirte frühzeitig und ausreichend über die geänderten Förderbedingungen in der 2. Säule zu informieren, hat der DBV die zuständigen Behörden der Länder dazu aufgefordert. Ab 2024 werden bei den länderspezifischen Programmen zur Förderung des Ökolandbaus auch die Flächen förderfähig sein, die von Ökolandbaubetrieben im Zuge der Konditionalität stillgelegt werden müssen. Diese Änderung betrifft insgesamt 4% der Flächen nach GLÖZ 8. Der DBV fordert eine konsequente Umsetzung dieser positiven Änderung des GAP-Strategieplans in der Praxis.
Förderung des Ökolandbaus: Prämiensteigerungen und Anpassungen ab 2024
Im Jahr 2024 treten im Bereich der Landwirtschaft wichtige Änderungen bei den bundesweit einheitlich umzusetzenden Ökoregelungen in Kraft. Diese Änderungen basieren auf dem genehmigten GAP-Strategieplan und beinhalten unter anderem Prämienerhöhungen. So wird die Prämie für die Anlage von Blühstreifen und -flächen auf 200 Euro pro Hektar angehoben. Beim Anbau vielfältiger Kulturen erhalten Landwirte eine Prämie von 60 Euro pro Hektar und für die Beibehaltung von Agroforstflächen werden 200 Euro pro Hektar gefördert. Zusätzlich gibt es Prämien für den Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz in Acker- und Dauerkulturen sowie für Ackerfutterflächen.
Mangelnde Teilnahme und Budgetausschöpfung: DBV bemängelt Prämienerhöhungen bei Ökoregelungen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist der Ansicht, dass die Prämienerhöhungen und Nachbesserungen im Rahmen der Ökoregelungen zu zaghaft sind. Aus Sicht des DBV werden dadurch keine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und eine vollständige Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen im Jahr 2024 erreicht. Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland, Tierhaltung sowie Gemüse-, Obst- und Weinbau fühlen sich unzureichend gefördert. Viele Fördersätze und einzelne Maßnahmenkriterien sind weiterhin unattraktiv. Der DBV fordert daher von EU, Bund und Ländern weitere Nachbesserungen und praxistaugliche Vereinfachungen der Kriterien zur Förderung.
Änderungen in der Tierhaltung ab 2024: Geschlechtsbestimmung im Ei und Betonspaltenverbot
Im Bereich der Tierhaltung gelten zum Jahreswechsel 2023/24 wichtige Änderungen. Betriebe, die Sauen halten, müssen bis zum 09.02.2024 eine Erklärung zur zukünftigen Sauenhaltung beim zuständigen Veterinäramt abgeben, um die Übergangsfrist für die Haltung im Deckzentrum zu nutzen. Ab dem 01.01.2024 ist es erst ab dem 13. Bebrütungstag erlaubt, das Geschlecht eines Eis zu bestimmen. Frühere Regelungen, die eine Geschlechtsbestimmung bis zum 7. Tag erlaubten, entfallen. Das Verbot von Betonspalten für Kälber tritt ab dem 09.02.2024 in Kraft. Kälber müssen von 15 Tagen bis zum sechsten Lebensmonat Zugang zu einem trockenen und weichen Liegebereich haben.
Erleichterungen im Baurecht für Biogasanlagen und deren Weiterentwicklung
Im Bereich erneuerbarer Energien wurden baurechtliche Erleichterungen für Biogasanlagen und Biogasaufbereitungsanlagen im Außenbereich eingeführt. Ziel dieser Erleichterungen ist es, die Weiterentwicklung von Biogasanlagen zu fördern. Ab sofort können Biogasanlagen mehr als 49 Prozent Biomasse aus nicht privilegierten Betrieben einsetzen, sofern diese Biomasse als Reststoff im Herkunftsbetrieb anfällt und der Betrieb weniger als 50 km von der Biogasanlage entfernt ist. Zudem können Biogasaufbereitungsanlagen, die das Gas mehrerer benachbarter Biogasanlagen bündeln, im Außenbereich bevorzugt errichtet werden.
Höhere Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte ab Januar 2024
Ab dem 01.01.2024 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). In den alten Bundesländern müssen Landwirte nun monatlich 301 Euro zahlen, während es in den neuen Bundesländern zunächst 297 Euro sind. Ab dem 01.07.2024 werden auch in den neuen Bundesländern 301 Euro fällig. Gleichzeitig erhöht sich der Zuschuss zum AdL-Beitrag entsprechend. Der monatliche Höchstzuschuss beträgt ganzjährig 181 Euro in den alten Bundesländern und ab dem 01.07.2024 ebenfalls in den neuen Bundesländern. Die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer vorzeitigen und Regelaltersrente wird ebenfalls angehoben. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei 1.555,40 Euro.
Steigende Entgeltgrenze für versicherungspflichtige Beschäftigungen im Übergangsbereich
Zum 01.01.2024 tritt eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde in Kraft. Geringfügig entlohnte Beschäftigte dürfen nun bis zu 538 Euro im Monat verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu sein. Die Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich wird auf einen Betrag zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro festgesetzt.
Höhere Mindestausbildungsvergütung und Sachbezugswerte für 2024
Ab dem Jahresbeginn 2024 steigen die Mindestausbildungsvergütungen. Im ersten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende 649 Euro, im zweiten Jahr 766 Euro und im dritten Jahr 876 Euro. Gleichzeitig werden die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung angepasst. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung erhöht sich auf 313 Euro pro Monat. Die Werte für eine Unterkunft steigen auf 278 Euro bzw. 236,30 Euro, wenn die Auszubildenden im Haushalt des Arbeitgebers untergebracht sind.
Beitragssatz zur Krankenversicherung erhöht sich ab Januar 2024
Zum Jahresanfang 2024 verzeichnet die gesetzliche Sozialversicherung eine leichte Veränderung der Beitragssätze. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 1,6 auf 1,7 Prozent. Die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung bleiben unverändert bei 3,4 Prozent, während die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung und gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin bei 2,6 Prozent bzw. 18,6 Prozent liegen. Diese Anpassungen tragen zur finanziellen Stabilität der Sozialversicherungssysteme bei und gewährleisten eine angemessene Versorgung der Versicherten.
Die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24 bringen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Beschäftigten in der Branche positive Entwicklungen mit sich. Durch die neuen Regelungen und Förderungen werden Landwirte in der Lage sein, ihre Betriebe besser zu planen und nachhaltigere Praktiken einzuführen. Dennoch gibt es weiterhin Raum für Verbesserungen, um die individuellen Bedürfnisse der Landwirte und der Tierhaltung zu berücksichtigen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.